Rechtliche Fragen zur Abwärmenutzung von Rechenzentren
Technische Lösungen für Abwärme
Mit dem Energieeffizienzgesetz (in Kraft seit Januar 2024) rückt die Abwärmenutzung aus Rechenzentren stärker in den Fokus der Energiewende. Betreiber sind verpflichtet, unvermeidbare Abwärme – soweit möglich – wiederzuverwenden und in Wärmenetze einzuspeisen. Doch in der Praxis ergeben sich zahlreiche rechtliche Fragen:
- Pflichten und Ausnahmen: Ab wann gilt die Abwärmenutzungspflicht und welche Ausnahmen bestehen?
- Rollen und Zuständigkeiten: Wird ein Rechenzentrumsbetreiber durch die Abgabe von Abwärme zum Energieversorger?
- Verträge und Infrastruktur: Wie können Liefer- und Abnahmevereinbarungen trotz Unsicherheiten gestaltet werden und welche Technik ist vorzuhalten?
- Eigentum und Steuern: Wem gehört die Abwärme und was ist bei unentgeltlicher Abgabe steuerrechtlich zu beachten?
- Wettbewerbsrechtliche Aspekte: Ist die kostenlose Abgabe von Abwärme zulässig?
- Definitionen: Was genau bedeutet „Inbetriebnahme“ im rechtlichen Sinne?
Das Dokument „FAQs: Rechtliche Fragen bei der Abwärmenutzung aus Rechenzentren“ beantwortet diese und weitere Fragen verständlich und praxisnah. Es bietet damit eine wertvolle Orientierung für Rechenzentrumsbetreiber, Wärmenetzbetreiber und Kommunen, die Abwärmenutzung zum festen Bestandteil der Wärmeversorgung machen wollen.
Das FAQ ist in Zusammenarbeit mit Latham & Watkins LLP im Rahmen des Projekts Bytes2Heat entstanden.