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Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen gefördert.

WAS

  • Investitionen in stationäre Kälte-und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden (bei Neuerrichtung, Neuinstallation oder neuer Kälteerzeugungseinheit)  
  • In Kombination auch ergänzende Systeme  
  • Ausführungsplanung bei stationären Anlagen  
  • Einbindung regenerativer Anlagen

WER

  • Gewerbliche Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen  
  • Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften
  • Zweckverbände und Eigenbetriebe  
  • Contractoren

WIE VIEL

  • Pauschalen für die Ausführungsplanung stationärer Anlagen: 1.000 - 5.000 Euro, Pauschale für die Einbindung von Regenerativenergieanlagen, Förderhöhe abhängig von Kälteleistung und Art der Anlage  
  • Förderhöchstgrenze: 150.000 Euro pro Maßnahme, max. 50 % der förderfähigen Ausgabe

LAUFZEIT

  • 31.12.2026

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