Förderung von Kälte- und Klimaanlagen
Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen gefördert.
WAS
- Investitionen in stationäre Kälte-und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden (bei Neuerrichtung, Neuinstallation oder neuer Kälteerzeugungseinheit)
- In Kombination auch ergänzende Systeme
- Ausführungsplanung bei stationären Anlagen
- Einbindung regenerativer Anlagen
WER
- Gewerbliche Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen
- Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften
- Zweckverbände und Eigenbetriebe
- Contractoren
WIE VIEL
- Pauschalen für die Ausführungsplanung stationärer Anlagen: 1.000 - 5.000 Euro, Pauschale für die Einbindung von Regenerativenergieanlagen, Förderhöhe abhängig von Kälteleistung und Art der Anlage
- Förderhöchstgrenze: 150.000 Euro pro Maßnahme, max. 50 % der förderfähigen Ausgabe
LAUFZEIT
- 31.12.2026