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EU-Energieeffizienzrichtlinie

Verpflichtungen und Anforderungen für Staaten, Unternehmen und Rechenzentren zur Reduktion von Energieverbrauch und Emissionen

Ziel

  • Steigerung der Energieeffizienz
  • Reduktion von Primär- und Endenergieverbrauch
  • Senkung der Energiepreise
  • Verringerung des Imports und Verbrauchs fossiler Energien
  • Verbesserung der Versorgungssicherheit
  • Minderung der Treibhausgasemissionen
  • Reduzierung der Kosten der Energiewende

Inhalt

Allgemeine Regelungen:

  • Ziele für den End- und Primärenergieverbrauch in Deutschland
  • Efficiency First-Grundsatz als übergreifendes Prinzip
  • Einsparverpflichtung für öffentliche Stellen
    • Renovierungsrate: 3 % bei öffentlichen Gebäuden
  • Anforderungen für das öffentliche Beschaffungswesen
  • Einsparverpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten
  • Anforderungen an Unternehmen:
    • Energiemanagementsysteme (EMS)
    • Umsetzungspläne
  • Informationspflichten & Effizienzanforderungen für:
    • Betreiber von Rechenzentren
    • Betreiber von Informationstechnik
  • Regelungen für individuelle Zähler für Erdgas, Heizung, Kühlung, Warmwasser
  • Sektorspezifische Partnerschaften zur Steigerung der Energieeffizienz

Spezifische Regelungen für Rechenzentren & IT-Betreiber (Art. 12 & 26 EED)

  • Informationspflichten ab 500 kW IT-Leistung
    • Datenübermittlung an öffentliches, europäisches Rechenzentren-Register
    • Ausnahmen:
      • Rechenzentren für Verteidigung oder Katastrophenschutz
  • Effizienzanforderungen ab 1 MW Leistung:
    • Verpflichtende Kosten-Nutzen-Analyse bei Neuplanung oder wesentlicher Modernisierung
    • Ausnahmen:
      • Rechenzentren mit bestehender Abwärmenutzung (z. B. Fernwärme, Raumbeheizung)
    • Berücksichtigung bewährter Verfahren aus dem EU-Verhaltenskodex für Energieeffizienz in Rechenzentren
  • Weitere Maßnahmen durch EU-Kommission ab Mai 2025 möglich

Zielgruppe

  • EU-Mitgliedstaaten (für die nationale Umsetzung, z. B. durch das Energieeffizienzgesetz)
  • Öffentliche Stellen, Unternehmen, Rechenzentren ab 500 kW Anschlussleistung
  • Nicht betroffen: Private Haushalte

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