Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270)
Förderkredit der KfW zur Unterstützung von Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
WAS
Gefördert werden
- Einrichtungen, Erweiterungen und Erwerb von Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher
- Flexibilisierung der Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende
- Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung
WER
- In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen
- Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
- Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller (die zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen)
- Freiberufler
WIE VIEL
- Kredit ab 4,15 % effektivem Jahreszins
- Max. Kredithöhe: 50 Mio. pro Vorhaben, Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten
- Keine Tilgungszuschüsse