Blog Details Thumb

Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270)

Förderkredit der KfW zur Unterstützung von Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

WAS

Gefördert werden

  • Einrichtungen, Erweiterungen und Erwerb von Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher
  • Flexibilisierung der Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende
  • Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung

WER

  • In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen
  • Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
  • Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller (die zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen)
  • Freiberufler

WIE VIEL

  • Kredit ab 4,15 % effektivem Jahreszins
  • Max. Kredithöhe: 50 Mio. pro Vorhaben, Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten
  • Keine Tilgungszuschüsse

LINKS