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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Förderung für effiziente Gebäude- und Wärmenetzmaßnahmen einschließlich Wärmepumpen, Sanierung und Anschlusslösungen

Förderung für effiziente Gebäude- und Wärmenetzmaßnahmen (einschließlich Wärmepumpen, Sanierung und Anschlusslösungen)

WAS

Förderfähig sind Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern (mind. 65% EE bzw. Abwärme zur Wärmeversorgung), wie zum Beispiel Wärmepumpen, innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Gebäudenetze, Anschlüsse an Wärmenetze sowie Maßnahmen an der Gebäudehülle und zur Heizungsoptimierung.

Ab Q1 2027 wird für Wärmepumpen aus EU-Fertigung ein Wertschöpfungsbonus von zusätzlich 15 % gewährt; für außerhalb der EU gefertigte Geräte sinkt die Grundförderung auf 15 %. Innovative Heiztechnik auf Basis von erneuerbaren Energien, Errichtung, Umbau, Erweiterung und Anschluss an ein Gebäudenetz.

  • 2-16 Gebäude bzw. max. 100 Wohneinheiten
  • Anschluss an ein Wärmenetz (> 16 Gebäude bzw. > 100 Wohneinheiten
  • Sanierung der Gebäudehülle  

Ab 2027 wird zudem der Worst-Performing-Buildings-Bonus (WPB) ausgeweitet.: Ein zusätzlicher Zuschuss für besonders ineffiziente Gebäude, der zuvor nur im Rahmen der systemischen Sanierungsförderung gewährt wurde, wird dann auch bei Einzelmaßnahmen gewährt.

Darüber hinaus lässt sich durch die BEG-Förderung die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen.

WER

Alle Investoren: Eigentümer, Pächter oder Mieter, Contractoren, darunter: Privatpersonen und WEGs, Wohnungsbaugenossenschaften, Unternehmen, freiberuflich Tätige, Kommunen und kommunale Unternehmen, Verbände, Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, weitere

WIE VIEL

Förderung des Gebäude-/Wärmenetzes: Errichtung, Umbau, Anschluss und Erweiterung von Gebäudenetzen inkl. Wärmepumpen mit 25 %,  

  • Ab Q1 2027 wird für Wärmepumpen aus EU-Fertigung ein Wertschöpfungsbonus von zusätzlich 15 % gewährt  
  • Für außerhalb der EU gefertigte Geräte sinkt die Grundförderung auf 15 %.

Förderung des Gebäude-/Wärmenetzes:

  • Errichtung, Umbau, Anschluss und Erweiterung von Gebäudenetzen inkl. Wärmepumpen werden mit 25 % gefördert. Für den Anschluss an ein Wärmenetz beträgt die Förderung aktuell 16 %.  
  • Die Förderung sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt Mitte 2028 vollständig.

Für den Heizungstausch bei selbstnutzenden Eigentümern kann zusätzlich zur Grundförderung von 30 % ein Einkommensbonus beantragt werden

  • Bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 €/Jahr beträgt dieser 40 %
  • Für Haushaltseinkommen von 40.000–50.000 €/Jahr gilt ein Bonus von 10 %
  • ab 50.000 €/Jahr entfällt der Einkommensbonus.
  • Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt wird das für die Einstufung relevante Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 € reduziert.

Ertüchtigung der Wärmesenke

  • Sanierung der Gebäudehülle: 15 %
  • Heizungsoptimierung: 15 %
  • Systemische Maßnahmen: 5–45 %
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 %

Förderfähige Kosten für Anlagen zur Wärmeerzeugung

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben richtet sich nach der Nettogrundfläche:

  • bis 150 m²: maximal 30.000 €
  • 150–400 m²: 200 €/m²
  • 400–1.000 m²: 320 €/m²
  • über 1.000 m²: 400 €/m²

Zusätzlich gilt eine Staffelung nach Wohneinheiten:

  • Für die 2.–6. Wohneinheit können jeweils bis zu 15.000 €,  
  • ab der 7. Wohneinheit jeweils bis zu 8.000 € angesetzt werden.

Änderung ab 01.02.2027

Ab dem 01.02.2027 sinken die förderfähigen Kosten für Anlagen zur Wärmeerzeugung halbjährlich um 750 € und werden bis Ende 2030 auf 22.000 € reduziert.

Kreditprogramme mit Tilgungszuschüssen für Sanierungen:

  • Für die Sanierung eines Worst Performing Buildings wird ein zusätzlicher Tilgungszuschuss von 10 Prozentpunkten
  • Für die serielle Sanierung in Höhe von 15 Prozentpunkten gewährt.  
  • Die Boni sind unter bestimmten Voraussetzungen kumulierbar.

LAUFZEIT

Bis 31.12.2030

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